Zur Finanzierung des Studiums bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, die zum Teil auch mit-
einander kombinierbar sind:
BAföG
Die Förderungswürdigkeit und die Höhe des Betrags sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel vom Alter der Antragstellerin/des Antragstellers, von den Lebens- und Einkommensverhältnissen oder von der Vorbildung. Nähere Informationen zum BAföG, Gesetzestexte und alle Formulare finden Sie unter:
Unterstützung bei der Beantragung der Förderung nach BAföG erhalten Sie von unserem Studierendenservice.
Studien- und Bildungskredite
Studienkredite sind in Bezug auf die max. Höhe der zu beantragenden Summe, Rückzahlungsmodalitäten, Laufzeiten sowie individuellen Voraussetzungen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Deshalb bitten wir Sie, sich bei den Kreditinstituten ausführlich zu informieren. Folgende Kreditinstitute kommen für den Hamburger Standort beispielsweise in Frage:
Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen staatlichen Studienkredit zu beantragen, der in der Regel günstigere Konditionen aufweist. Dieser wird von der KfW-Förderbank vergeben.
Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank
Die Förderrichtlinien des Bildungskredits wurden gemeinsam von dem Bundesverwaltungsamt und der für die Darlehensvergabe zuständigen KfW-Förderbank entwickelt. Der Bildungskredit hat vergleichsweise günstige Konditionen und Bedingungen und wird – im Gegensatz zu Studienkrediten – nur an Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen jedoch schon nach der erfolgreichen Erbringung der Leistungen des ersten Ausbildungsjahres angenommen. Eine Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - ist grundsätzlich möglich! Auch die Förderung von Zweitausbildungen ist möglich. Ausführlichere Informationen sind unter Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes und der KfW zu finden.
Aufstiegsstipendium
Ab dem Wintersemester 2008/09 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders begabte StudienbewerberInnen mit Berufserfahrung, insbesondere solche Zielgruppen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung entweder auf dem zweiten Bildungsweg, durch die Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung oder über fachspezifische berufliche Fortbildung erlangt haben. Ausführliche Informationen gibt es unter www.aufstieg-durch-bildung.info. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor!
Stipendium
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu beantragen, das – je nach Stiftung – neben finanzieller Förderung auch ideelle Förderangebote (Teilnahme an Sommerakademien und Sprachkursen, Betreuung durch VertrauensdozentInnen, Förderung von Praktika und Auslandsaufenthalten, etc.) umfassen kann.
Auf der Homepage www.stipendiumplus.de können Sie sich über die Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten sowie die Bewerbungsmodalitäten der zwölf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten Begabtenförderungswerke informieren.
Die umfangreiche Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.stipendienlotse.de bietet einen guten Überblick über zahlreiche (weitere) Stipendien und Fördermöglichkeiten. Außerdem kann in der Stipendiendatenbank von e-fellows zu fast 700 Förderprogrammen von über 400 Institutionen recherchiert werden. Neben den großen Begabtenförderungswerken und Institutionen sind vor allem auch die zahlreichen kleineren Stiftungen interessant, bei denen im Übrigen auch die Bewerbungschancen nicht selten vergleichsweise gut sein können.
Wer der Meinung ist, seine Bewerbung bzw. sein Förder-Anliegen in einer "demokratischen" Abstimmung überzeugend und originell platzieren zu können, kann sein Glück beim sog. "demokratischen Stipendium" von ABSOLVENTA e.V. versuchen (www.stipendium.de/ev). Unabhängig von Studienleistungen können sich hier Studierende und Absolvent/innen um ein Stipendium bewerben. Jeder kann dabei selbst bestimmen, wofür und wie viel Förderung er im Rahmen des Studiums benötigt. Mit dem Stipendium können Ausgaben (z.B. Literatur, Laptop, Semesterbeitrag, Auslandssemester, Studiengebühren etc.) bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro bestritten werden. In einer online-Abstimmung kann jeder registrierte „Wähler“ für seine/n persönlichen Wunschstipendiat/in stimmen. Die Bewerber/innen mit den meisten Stimmen und der höchsten Bewertung erhalten ein Stipendium.
Für mode- und textilbranchenbezogene Studiengänge kommt außerdem das Wilhelm-Lorch-Stipendium in Frage.
Studienabschlussstipendium des DAAD
Sehr gute Studierende der AMD, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erlangt haben und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, haben die Möglichkeit, während der dreimonatigen Bachelor-Abschlussphase mit einem Abschlussstipendium unterstützt zu werden. Voraussetzung für die Bewerbung um das Stipendium ist, dass eine finanzielle Notlage vorliegt. Finanziert wird das Studienabschlussstipendium vom Deutschen Akademischen Austauschdienst im Rahmen des STIBET-Programms, aufgestockt wird es von der AMD. Das Stipendium wird – abhängig von der Bereitstellung der Mittel durch den DAAD – jeweils im Sommersemester hochschulintern ausgeschrieben.
Bei weiterführenden Fragen zu Fördermöglichkeiten durch Stipendien können Sie sich außerdem gerne an unsere StudiendekanInnen wenden oder an:
Felix Heinert
Referent für Hochschulorganisation
E-Mail: felix.heinert(at)amdnet.de