In Deutschland ist eine gültige Krankenversicherung aller Studierenden unter 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Jede(r) Studierende ist verpflichtet, mit den Unterlagen zur Einschreibung eine gültige Krankenkassenbescheinigung einzureichen. Die Immatrikulation von Studierenden an der AMD kann erst erfolgen, wenn der Hochschule diese Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt.
Bei weiteren Fragen können sich Studierende an den Studierendenservice der AMD wenden.